Überführungen

Was passiert bei einer Überführung?

Um eine Beerdigung im Ausland durchzuführen, muss ein Leichnam Ländergrenzen überqueren. Wie eine Auslandsüberführung letztlich abläuft und wie lange sie dauert, ist pauschal aber nicht zu beantworten, weil sich die Vorgaben von Land zu Land unterscheiden können. Zwar legt das Europäische Übereinkommen über die Beförderung verstorbener Personen den Ablauf einer Auslandsüberführung innerhalb von Europa grundlegend fest, doch auch im europäischen Raum gibt es zum Teil besondere Vorschriften.

Es kann beispielsweise sein, dass die Überführung von Verstorbenen nach Kroatien abseits der im europäischen Raum allgemeingültigen Regeln mit spezifischen gesetzlichen Vorgaben verbunden ist. Ein anderes Beispiel ist Italien – dort ist die Überführung mit sehr detaillierten Bestimmungen wie der Sarggröße und dem Abstand einzelner Sargnägel verknüpft. Einige Länder fordern auch eine gesonderte Einbalsamierung des Leichnams, wenn er mit einem Flugzeug transportiert wird.

Die Dauer einer Auslandsüberführung hängt neben bürokratischen Aspekten von der Transportart ab. Generell darf die Überführung des Sargs innerhalb Europas mit diesen Transportmitteln erfolgen:

  • Leichenwagen
  • Zug
  • Flugzeug
  • Schiff

Außerhalb von Europa muss der Transport zwingend auf dem Luftweg erfolgen – bei einer Überführung eines Verstorbenen nach Deutschland aus einem nichteuropäischen Land wäre demnach nur der Flugtransport erlaubt. Unkomplizierter ist die Überführung einer Urne in eine andere Stadt außerhalb von Deutschland, denn diese geschieht üblicherweise auf dem Postweg zum gewünschten Zielort.

Für die Überführung ins Ausland verwendet das Bestattungsunternehmen einen zugelöteten Zinksarg, der üblicherweise zusätzlich in einem Holzsarg liegt. Meist erfolgt der Transport in einer neutralen Kiste, sodass auch normale Gepäckabteile von Passagierflugzeugen möglich sind – andere Passagiere erkennen die Transportkiste nicht als Sarg, wenn sie sie beim Be- und Entladen sehen. Wichtig ist auch, dass bei einer Überführung mit dem Flugzeug kein Unter- oder Überdruck im Sarg entsteht. Je nach Ländervorschrift ist zudem eine zusätzliche Einbalsamierung des Leichnams nötig.

Was wird benötigt?

In der Regel müssen Betroffene zwei Dokumente zur Organisation einer Auslandsüberführung vorlegen: die internationale Sterbeurkunde und den internationalen Leichenpass. Letzterer ist mehrsprachig und enthält neben den persönlichen Daten der verstorbenen Person die Todesursache sowie Informationen zur Beförderungsart und dem Bestimmungsort.

Erhältlich ist ein solcher Leichenpass beim zuständigen Standesamt – die Gebühren dafür unterscheiden sich je nach Gemeinde.

Die Ausstellung eines Leichenpasses erfordert mindestens folgende Dokumente:

  • Totenschein mit Angabe der Todesursache
  • Sterbeurkunde oder Beurkundung des Todesfalles
  • Ärztliche Bescheinigung zur Unbedenklichkeit einer internationalen Überführung
  • Bestätigung für angemessenes Einsargen und Transport durch den Bestatter

Die ärztliche Bescheinigung kann das Krankenhaus, die Gerichtsmedizin oder das Gesundheitsamt ausstellen. Sie bestätigt, dass von einem Leichnam keine gesundheitliche Gefahr wie beispielsweise ein Seuchenrisiko ausgeht. Bei der Überführung einer Urne entfällt die ärztliche Bescheinigung oft.

Die Einhaltung übergeordneter und länderspezifischer Vorgaben ist maßgeblich, da Verstorbene andernfalls kurzfristig „umgesargt” werden müssen und juristische Konsequenzen wie Geldstrafen folgen können.

Unsere Leistungen

  • Sofortige Betreuung im Todesfall und ausführliche Beratung
  • 24 Stunden Bereitschaftstelefon an Wochenenden und Feiertagen
  • Organisation der Überführung
  • Einholung aller benötigten Papiere
  • Erledigung aller Formalitäten bei dem Konsulaten
  • Beurkundung beim zuständigen Standesamt
  • Beantragung des Leichenpasses
  • Beschaffung der ärztlichen Papiere
  • Abrechnung mit Sterbekassen und Versicherungen
  • Besorgung einer vorgeschriebenen Flugkiste inkl. Zinkwanne
  • Komplette Zollabfertigung
  • Ankleiden des Verstorbenen (unter Berücksichtigung der religiösen Bräuche)
  • Falls benötigt wird eine Einbalsamierung durchgeführt
  • Die Koordination und Buchung von Flügen
  • Vermittlung von Flugtickets für die Begleitung bei der Flugüberführung

Wir übernehmen für Sie:

Die Organisation und Koordination weltweiter Rückführungen unter Berücksichtigung der nationalen und internationalen Bestimmungen im Todesfall. Bestattungen Lichtblick verfügt über ein dichtes Filial- und Partnernetz in Deutschland und arbeitet mit kooperierenden Unternehmen in allen bedeutenden Reiseländern zusammen.

Die Beratung über die zu erwartenden Kosten, die geltenden Vorschriften am Sterbeort und Verhandlung mit dem örtlichen Bestatter. Das heißt, wir suchen die für Sie günstigste und schnellste Möglichkeit der Überführung, und rechnen nach Abschluss der Rückführung mit Ihnen oder mit Ihrer Versicherung ab.

Auf Wunsch Abholung des Verstorbenen vom Flughafen im Heimatland und Weitertransport zum Heimatort. Wir haben an jedem großen deutschen Flughafen zuverlässige und erfahrene Partner, die sich um die zeitnahe Überführung des Verstorbenen zu Ihrem Bestattungsinstitut kümmern.