Wir bieten auch die SozialBestattung nach § 74 SGB XII an
Nach dem Tod eines nahen Angehörigen befinden sich Menschen häufig nicht nur psychisch, sondern vielfach auch finanziell in einer schwierigen Situation. Sie sind oftmals nicht in der Lage, die anfallenden Kosten für eine würdige, den Wünschen des Verstorbenen entsprechende Bestattung zu tragen. In solchen Fällen kommt die Übernahme von Bestattungskosten durch das Sozialamt in Betracht, die so genannte Sozialbestattung.
Die Gesetzeslage sieht folgendermaßen aus, Paragraph 74 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch § 74 SGB XII schreibt vor:
„Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.“
Wir stehen Ihnen gern für weitere Fragen zur Verfügung!
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen zum Verstorbenen
- Leichenschauschein oder Sterbeurkunde
- Nachweise, wovon der Lebensunterhalt bestritten wurde
- Nachweise über den Nachlass, Versicherungsleistungen und etwaige Schadenersatzansprüche gegen Dritte
- gegebenenfalls Testament oder Erbvertrag
Unterlagen des Bestattungspflichtigen
- gültige Personaldokumente, gegebenenfalls Meldebestätigung
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Mietvertrag
- Nachweis über die Kosten der Unterkunft
- Nachweis über besondere Belastungen
- Kontoauszüge aller Konten
- gegebenenfalls Erbschein oder Erbausschlagung