Wir bieten auch die SozialBestattung nach § 74 SGB XII an
Nach dem Tod eines nahen Angehörigen befinden sich Menschen häufig nicht nur psychisch, sondern vielfach auch finanziell in einer schwierigen Situation. Sie sind oftmals nicht in der Lage, die anfallenden Kosten für eine würdige, den Wünschen des Verstorbenen entsprechende Bestattung zu tragen. In solchen Fällen kommt die Übernahme von Bestattungskosten durch das Sozialamt in Betracht, die so genannte Sozialbestattung.
Die Gesetzeslage sieht folgendermaßen aus, Paragraph 74 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch § 74 SGB XII schreibt vor:
„Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.“
Wir stehen Ihnen gern für weitere Fragen zur Verfügung!
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen zum Verstorbenen
- Leichenschauschein oder Sterbeurkunde
- Nachweise, wovon der Lebensunterhalt bestritten wurde
- Nachweise über den Nachlass, Versicherungsleistungen und etwaige Schadenersatzansprüche gegen Dritte
- gegebenenfalls Testament oder Erbvertrag
Unterlagen des Bestattungspflichtigen
- gültige Personaldokumente, gegebenenfalls Meldebestätigung
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Mietvertrag
- Nachweis über die Kosten der Unterkunft
- Nachweis über besondere Belastungen
- Kontoauszüge aller Konten
- gegebenenfalls Erbschein oder Erbausschlagung
Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten
Ausfüllen, einreichen und wir übernehmen den Rest nach der Bewilligung.
für Fragen hierzu schreiben Sie uns einfach!
Trauer und hohe Beerdigungskosten
Jeder Verstorbene hat das Recht auf eine würdevolle Beerdigung. Den Erben und Verwandten kommt die Pflicht zu, sich um die Bestattung zu kümmern und die Kosten zu übernehmen. Kommt ein Todesfall unerwartet oder lässt es die eigene finanzielle Situation nicht zu die Bestattungskosten zu übernehmen, stellt sich die Frage nach kostengünstigen Möglichkeiten. In Deutschland herrscht eine Bestattungspflicht, sodass es zwingend notwendig ist, eine Lösung für das Problem zu finden. In einer Situation, in der die Angehörigen von Trauer erfüllt sind, kein einfaches Unterfangen. Gerne stehen wir Ihnen in der schwierigen Zeit mit unseren Dienstleistungen zur Seite.
Eine Bestattung kostengünstig gestalten
Zu den günstigsten Bestattungsarten gehören die Erd- und Feuerbestattung. Die Wahl eines schlichten Sarges und einer einfachen Urne hilft, Geld zu sparen. Die günstigsten Beerdigungen in einem anonymen Grab liegen immer noch bei mindestens 1.000 Euro. Kommen einige Sonderwünsche hinzu, gehen die Kosten schnell in die Höhe. Als Angehöriger ist man selbstverständlich versucht, dem Verstorbenen die letzte Reise so schön wie möglich zu gestalten.
Sozialbestattung – Sozialamt übernimmt die Kosten
Eine Möglichkeit, dass ein Verstorbener eine würdevolle Beerdigung erhält, ist die Sozialbestattung. Die Kosten werden durch den Staat über das zuständige Sozialamt teilweise oder komplett getragen. Das Sozialamt prüft, ob es allen Angehörigen unmöglich ist, die Kosten für eine angemessene Bestattung zu übernehmen. Zuständig für die Bearbeitung des Antrags ist das Sozialamt an dem Ort, an dem der Verstorbene dahingeschieden ist. Jeder Antrag wird im Einzelfall genauestens geprüft.
Eine Sozialbestattung ist nur dann möglich, sobald den kostentragungspflichtigen Erben und Angehörigen die finanzielle Belastung durch die Bestattungskosten nicht zumutbar ist.
Würdevolle Gestaltung einer Sozialbestattung
Möchten Sie eine Sozialbestattung in Anspruch nehmen, beraten wir Sie ausführlich zu Ihren Möglichkeiten. Es gibt einige Dinge zu beachten – beispielsweise hinsichtlich der Auswahl des Sarges, Blumenschmucks und Holzkreuzes – um nicht den vorhandenen Kostenrahmen zu sprengen. Sie müssen keine Sorge tragen, dass die Beerdigung nicht schön wird. Das Sozialamt übernimmt die Kosten für alle wichtigen Bestandteile einer würdevollen Beerdigung. Unsere Leistungen rechnen wir auf der Grundlage der zuständigen Kostenordnung ab.
FAQ:
Wann besteht Anspruch auf eine Sozialbestattung?
Anspruch auf eine Sozialbestattung haben Menschen ohne eigene Ersparnisse, die nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu übernehmen. Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, beziehen aktuell Arbeitslosengeld II – umgangssprachlich Hartz 4 – oder andere Sozialleistungen wie Grundsicherung. Auch Menschen mit einer kleinen Rente oder einem extrem niedrigen Einkommen haben ein Anrecht auf eine Sozialbestattung.
Was ist eine Sozialbestattung?
Eine Sozialbestattung ist eine einfach Feuer- oder Erdbestattung. Um die Kosten im überschaubaren Rahmen zu halten, wird ein einfacher Sarg bzw. eine einfache Urne und ein schlichter Blumenschmuck gewählt. Damit die Beerdigung nicht ärmlich wirkt, gibt es Kosten, die durch das Sozialamt als unbedingt erforderlich betrachtet werden – wie die hygienische Versorgung, Aufbahrung und Überführung.
Wie wird eine Sozialbestattung beantragt?
Für die Beantragung einer Kostenübernahme ist ein Antrag beim zuständigen Träger der Sozialhilfe zu stellen. Dies kann das Sozialamt sein, das der verstorbenen Person bis zu Ihrem Tod Sozialhilfe geleistet hat oder in dessen Bereich der Sterbeort liegt. Damit sich die zuständigen Sachbearbeiter ein vollständiges Bild von der aktuellen finanziellen Situation des Verstorbenen machen können, sind Kopien von Sparguthaben und Versicherungspolicen, Kontoauszüge sowie eine Aufstellung und finanzielle Bewertung des Nachlasses vorzulegen sowie die Angaben über sämtliche nahen Angehörigen – d. h. Kinder, Eltern und Ehegatten.
Wann sollte eine Sozialbestattung beantragt werden?
Eine Sozialbestattung sollte in jedem Fall beantragt werden, wenn es offensichtlich ist, dass eine normale Bezahlung durch vorrangig verpflichtete Personen bzw. die nächsten Angehörigen nicht bezahlbar und unzumutbar ist. Die Pflicht für eine Beerdigung aufzukommen, sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Kommt ein Angehöriger – trotz ausreichend vorhandener finanzieller Mittel – seiner Pflicht, die Bestattungskosten zu übernehmen, nicht nach, kann ein Bußgeld bis maximal 10.000 Euro zuzüglich der Bestattungskosten erhoben werden.
Leistungsumfang einer Sozialbestattung – was zahlt das Sozialamt?
Der Zahlungsumfang für eine Sozialbestattung ist begrenzt. Es gibt von Kommune zu Kommune starke Unterschiede, welche Leistungen in welchem Umfang erlaubt sind und welche Kosten tatsächlich übernommen werden. Es ist möglich, dass Wünsche des Verstorbenen, die er zu Lebzeiten in einer Bestattungsverfügung festgehalten hat, berücksichtigt werden – insofern sie nicht den verfügbaren finanziellen Rahmen sprengen. Ein Wunsch, der in der Regel respektiert wird, ist die Wahl der Bestattungsart – Erd- oder Feuerbestattung.
Wie teuer darf eine Sozialbestattung sein?
Um die Kosten überschaubar zu halten, wird eine Sozialbestattung schlicht gestaltet. Rechtsgrundlage ist § 74 Sozialgesetzbuch XII. Jede Kommune ermittelt übernahmefähige Bestattungskosten nach dem Sozialhilferecht, die beim zuständigen Sozialamt einzusehen sind. Sie gliedern sich in Kosten für eine Erdbestattung und Kosten für eine Feuerbestattung. Finanzielle Aufwendungen, die darüber hinaus gehen, werden nicht übernommen.
Benötigen Sie eine Sozialbestattung, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Gerne stehen wir Ihnen in der schweren und von Trauer geprägten Zeit zur Seite und kümmern uns um die Organisation der Beerdigung sowie die nötigen Formalitäten. Zögern Sie nicht, uns in einem Trauerfall anzurufen. Wir sind für Sie erreichbar.